Gutachten
Die Tätigkeit umfasst die Bereiche des Gerichtsgutachters,
des Schiedsgutachters und des Schiedsrichters in der deutschsprachigen
Schweiz. Eine Privatgutachtertätigkeit wird nur in Ausnahmefällen
ausgeübt. Thematisch geht es um Fragen der bautechnischen
Funktionstüchtigkeit und der Behaglichkeit unter spezieller
Berücksichtigung der Bauphysik und der Materialtechnologie.
Die Geheimhaltungspflicht erlaubt es nicht, auf einzelne Fälle
hinzuweisen.
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