Gutachten

Die Tätigkeit umfasst die Bereiche des Gerichtsgutachters, des Schiedsgutachters und des Schiedsrichters in der deutschsprachigen Schweiz. Eine Privatgutachtertätigkeit wird nur in Ausnahmefällen ausgeübt. Thematisch geht es um Fragen der bautechnischen Funktionstüchtigkeit und der Behaglichkeit unter spezieller Berücksichtigung der Bauphysik und der Materialtechnologie. Die Geheimhaltungspflicht erlaubt es nicht, auf einzelne Fälle hinzuweisen.